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Hausratversicherung  

Versicherte Gefahren: Die Hausratversicherung hat den Zweck, bei Zerstörung oder Abhandenkommen von Haushaltsgegenständen, Ersatz zu leisten. Sie leistet bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Anprall von Fahrzeugen, Einruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und  Hagel. Darüber hinaus können noch die Elementar-schäden durch Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch versichert werden. Zusätzlich bieten die meisten Versicherungsgesellschaften ein Diebstahlpaket an. Dabei ist auch der Diebstahl von Fahrrädern außerhalb des Gebäudes und Diebstähle aus Pkw, Wohnwagen, Wohnmobilen und aus Krankenzimmern versichert. 

Versicherte Sachen: In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Hierzu gehören alle Sachen, die zur Einrichtung gehören und zum Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind. Danach gehören zum Hausrat alle Möbel wie Schränke, Tische, Stühle, Kommoden, Betten, Schreibtisch, Regale. Außerdem alle elektrischen Geräte wie Herd, Geschirrspüler, Waschmasche, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefriertruhe, Fernseher, DVD-Player, Videorecorder, Küchenmaschinen, Heizstrahler, PC, Lampen und alle elektrischen Kleingeräte.

Darüber hinaus zählen zum Hausrat auch Kleidung, Bettwäsche, Spielsachen, Fahrräder, Pflanzen, Haustiere, Münzsammlungen, Bücher, Bilder, Lebensmittel, Schallplatten und CD- und DVD-Sammlungen, Gatengeräte, Rasenmäher und Kanus.

Dies ist nur eine beispielhafte Aufzählung, die sehr deutlich macht, welche Werte sich im Hausrat verbergen.

Wertsachen sind in der Regel bis zu einem Höchstbetrag von 20 Prozent der Versicherungssumme versichert. Dabei werden innerhalb der Wertsachen besondere Höchstgrenzen gesetzt.

So ist Bargeld bis zum Betrag von 1.500 Euro versichert.

Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sind bis 5.000 Euro versichert.

Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen und Sachen aus Gold und Platin sind bis 20.000 Euro versichert.       

Zu den Wertsachen gehören aber auch Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände, Sachen aus Silber und sonstige Antiquitäten, die über hundert Jahre alt sind (ohne Möbel). Diese Wertsachen sind nur innerhalb der pauschalen Höchstgrenze mitversichert.

Die Höchstgrenzen können durch besondere Vereinbarung erhöht werden. Einzelne Gegenstände oder Sammlungen können als besonderer Wert deklariert und mit einer besonderen Versicherungssumme ausgewiesen werden.

Versicherte Kosten: Oftmals entstehen bei einem versicherten Hausratschaden nicht nur die Kosten für den zerstörten oder abhanden gekommenen Hausrat. Vielmehr entstehen auch Aufräumkosten und Transportkosten wenn bei einem Brand die Sachen als Sondermüll entsorgt werden müssen. Bei einem Leitungswasserschaden muss der nicht beschädigte Hausrat bis zur Renovierung in anderen Gebäuden zwischengelagert werden. Auch diese Bewegungs- und Schutzkosten zahlt die Hausratversicherung. Dies gilt auch für die Kosten der Gebäudereparatur und die Schlossänderungskosten nach einem Einbruchdiebstahl.

Ist die Wohnung längere Zeit wegen eines Hausratschadens nicht mehr zu benutzen, zahlt die Hausratversicherung die entstehenden Hotelkosten oder die Mietkosten der Interimswohnung. Muss wegen eines Schadens der Urlaub abgebrochen werden, zahlt die Versicherung die hieraus entstehenden Mehrkosten.

Unterversicherung: Die Höhe der Versicherungssumme sollte beim Abschluss und während der ganzen Laufzeit der Hausratversicherung dem tatsächlichen Wert des Hausrates entsprechen. Ist die Versicherungssumme zu gering, dann wird im Schadensfall der Schaden nicht in voller Höhe ersetzt. Ersetzt wird nur der Schaden in der Höhe, der dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert entspricht. Beträgt die Versicherungs- summe nur der Hälfte des tatsächlichen Wertes, dann wird auch nur die Hälfte ersetzt. Dies gilt nicht nur bei Totalschäden, sondern auch bei Teilschäden.

Da es nicht immer leicht und sehr aufwändig ist, den exaten Wert zu ermitteln, hat man zur Vermeidung einer Unterversicherung eine praktikable Formel gefunden. Dies ist der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Dabei verzichtet die Versicherung auf die Einrede der Unterversicherung, wenn der Hausrat mit einer bestimmten Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche versichert ist. Dieser Wert ist bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich und liegt bei etwa 600 - 800 € je Quadratmeter 

Wohnfläche.Hausratversicherung - Ermittlung der Wohnfläche 


Wie ermitteln Sie die korrekte Wohnfläche?
Die Wohnfläche ist die Grundfläche der Wohnung einschließlich Wintergärten, Hobbyräumen und Arbeitszimmern. Ausgenommen sind jedoch Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume (soweit nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut). In der Praxis wird meist die Wohnfläche aus dem Mietvertrag (Mietwohnung) bzw. den Bauunterlagen (Eigenheime, Eigentumswohnungen) in den Versicherungsantrag übernommen. 
 

Was sind Elementarschäden?
Elementarschäden sind Schäden durch Sturm und Hagel. Diese sind standardmäßig in der Hausratversicherung versichert. Weitere Elementarereignisse können zusätzlich versichert werden. Hierbei handelt es sich um Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Vulkanausbruch, Lawinen und Schneedruck. 

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